
Herzlich willkommen! Wir engagieren uns leidenschaftlich in der Kinder- und Jugendhilfe, unterstützen Senioren und fördern Projekte im Gesundheitswesen. Dabei sind wir auf zwei Wegen aktiv: Zum einen entwickeln wir eigene Programme, zum anderen freuen wir uns über Ihre Initiativen. Damit wir gemeinsam keine Energie in Vorhaben stecken, die wir am Ende leider nicht unterstützen können, haben wir hier unsere Kriterien für Sie zusammengefasst.
1. Der Schnell-Check: Passt Ihr Projekt zu uns?
Bevor Sie die Unterlagen zusammenstellen, prüfen Sie bitte kurz, ob Sie diese Fragen mit „Ja“ beantworten können:
- Heimatverbunden: Konzentriert sich Ihr Projekt regional direkt auf unsere Vor-Ort-Umgebung?
- Gemeinnützigkeit: Ist Ihre Organisation (z. B. Verein, gGmbH) nachweislich vom Finanzamt anerkannt? (Privatpersonen können wir leider nicht unterstützen).
- Frische Ideen: Steht das Projekt noch am Anfang? (Wir fördern keine bereits begonnenen Vorhaben).
- Projektfokus: Handelt es sich um ein zeitlich und inhaltlich klar abgegrenztes Vorhaben? (Laufende Kosten wie Mieten oder Gehälter – sog. institutionelle Förderung – sowie reine Baumaßnahmen können wir nicht übernehmen).
- Thematischer Schwerpunkt: Liegt der Fokus auf Sozialem (benachteiligte Kinder/Jugendliche, Senioren, Dialog der Generationen) oder Bildung (Modellprojekte für ganzheitliche Ausbildung)?
2. So reichen Sie Ihren Antrag ein
Wir mögen es unkompliziert. Ein formloses Anschreiben von ein bis zwei Seiten reicht uns völlig aus.
Was wir von Ihnen brauchen:
- Kurze Infos zu Ihrer Organisation & Kopie des aktuellen Freistellungsbescheids (WICHTIG!!!).
- Projektbeschreibung mit Zielen.
- Zeit- und Budgetplan (inkl. Eigenmitteln, weiteren Geldgebern und Ausblick auf die Anschlussfinanzierung).
“Die Qualität Ihres Antrags bemisst sich nicht an der Menge der Unterlagen. Konzentrieren Sie sich auf das Wesentliche – das erleichtert uns die Prüfung und spart Ihnen Zeit.”
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen schriftlich an: Käthe & Theo Köntges Stiftung, c/o Daniel Offer, Vellbrüggener Straße 28, 41469 Neuss oder nutzen Sie unser Antragsformular.
3. So geht es nach dem Absenden weiter
Sobald Ihr Antrag eintrifft, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Da unser Vorstand und Kuratorium ehrenamtlich neben ihren Berufen tätig sind und alle zwei bis drei Monate tagen, nimmt die sorgfältige Prüfung Zeit in Anspruch.
- Geduld hilft: Solange Sie außer der Bestätigung keine Nachricht erhalten, ist Ihr Antrag noch in Arbeit. Bitte sehen Sie in dieser Zeit von Nachfragen zum Stand ab.
- Entscheidung: Wir entscheiden nach eigenem Ermessen im Rahmen unserer Mittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung oder eine Begründung bei Ablehnungen besteht nicht.
- Bewilligung: Positive Nachrichten erhalten Sie schriftlich von unserer Geschäftsstelle.
4. Wenn es losgeht: Regeln der Zusammenarbeit
Sollten wir uns für eine Förderung entscheiden, regeln wir das Miteinander fair und transparent:
- Auszahlung: Wir stimmen gemeinsam ab, wann die Mittel fließen. Bitte verwenden Sie diese innerhalb von zwei Jahren zweckgebunden.
- Transparenz: Wir freuen uns über regelmäßige Updates. Nach Abschluss schicken Sie uns bitte einen kurzen Sachbericht und einen Finanznachweis.
- Änderungen: Falls sich Ihr Plan (Zeit/Budget) ändert, geben Sie uns bitte kurz Bescheid, um dies abzustimmen.
- Öffentlichkeit: Bitte stimmen Sie geplante Veröffentlichungen zur Förderung vorab mit uns ab.
“Wichtiger Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Wir entscheiden nach eigenem Ermessen und im Rahmen unserer verfügbaren Mittel. Ablehnungen können wir leider nicht individuell begründen.“
5. Was wir nicht fördern (Negativliste)
Um Enttäuschungen zu vermeiden: In folgenden Bereichen lehnen wir Anträge konsequent ab:
- Privatpersonen in Notlagen, Stipendien oder Reisekosten.
- Behandlungs- und Therapiekosten.
- Darlehen, Kredite oder die Deckung von Etatlücken.
- Projekte in den Bereichen Kunst, Kultur, Denkmalschutz, Umwelt/Tierschutz oder Religion.
- Auslands-/Entwicklungshilfe sowie reine Unterhaltungsveranstaltungen.
“Bitte sehen Sie von Anträgen in diesen Bereichen ab. Wir behalten uns vor, solche Anfragen aus Kapazitätsgründen nicht zu beantworten.“

